Verzeichnis der beim Bundeskartellamt angemeldeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Konditionenempfehlungen)
- Anmeldungen nach § 22 Abs. 3 Nr. 2 GWB (Stand 26.08.1998) bzw. § 38 Abs. 2 Nr. 3 GWB a.F. (Stand 20.02.1990) -
Die Anmeldepflicht für Konditionenempfehlungen ist mit Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle am 01. Juli 2005 weggefallen, weitere Aktualisierungen entfallen daher.
Die Liste enthält die beim Bundeskartellamt bzw. den Landeskartellbehörden angemeldeten Konditionenempfehlungen und den jeweils anmeldenden Verband.
Bei der Nummer hinter dem Wirtschaftsbereich handelt es sich um die statistische Warennummer (beschränkt auf die ersten zwei Ziffern) des europäischen Klassifizierungssystems.
Den Wortlaut der einzelnen Empfehlungen finden Sie im Bundesanzeiger (Fundstelle ist angegeben). Sollten Sie keinen Zugriff auf den Bundesanzeiger haben, können Sie sich auch mit dem angegebenen Verband in Verbindung setzen.