Die Durchsetzung des Kartellverbots gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundeskartellamtes und ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 1957 fester Bestandteil des Kartellgesetzes. Das Hauptaugenmerk des Amtes bei der Kartellverfolgung richtet sich auf die sog. Hardcore-Kartelle. Zu den Hardcore-Kartellen gehören insbesondere Absprachen zwischen Unternehmen über die Festsetzung von Preisen oder Absatzquoten sowie über die Aufteilung von Märkten. Hier hat das Bundeskartellamt in den letzten Jahren beachtliche Erfolge erzielt, wie etwa bei der Aufdeckung des Starkstromkabelkartells und des Transportbetonkartells (Bußgeld in Höhe von 150 Mio. Euro bzw. 190 Mio. Euro).
Hardcore-Kartelle sind schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen. Sie wirken sich für die Verbraucher grundsätzlich preistreibend aus und sind deshalb in hohem Maße wirtschafts- und sozialschädlich. Darüber hinaus behindern sie die freie wirtschaftliche Betätigung.
Um die Aufdeckungsquote von Kartellabsprachen zu erhöhen und die Verfahren zu beschleunigen, hat das Bundeskartellamt seit März 2002 eine Sonderkommission Kartellbekämpfung (SKK) eingerichtet. Sie soll die zuständigen Beschlussabteilungen des Amtes durch den Einsatz spezialisierter personeller und sachlicher Ressourcen bei der Aufdeckung von Kartellabsprachen unterstützen.
Sie ist darüber hinaus insbesondere zentraler Ansprechpartner für alle, die die Bonusregelung in Anspruch nehmen wollen. Danach können Unternehmen, die an einer verbotenen Absprache beteiligt sind, vollständig oder teilweise vom Bußgeld befreit werden, wenn sie wesentlich zur Aufdeckung eines Kartells beitragen und ihr kartellrechtswidriges Verhalten beenden.
Für vertrauliche Gespräche im Hinblick auf die Bonusregelung des Bundeskartellamtes stehen die Mitarbeiter der SKK (Ansprechpartner: Fr. Dr. Krauß; Tel.: 0228-9499-386) zur Verfügung.

