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Internationale Zusammenarbeit

Bei der Gründung des Bundeskartellamtes im Jahr 1958 war, vom Blickwinkel des Bundeskartellamtes aus, die Wettbewerbslandschaft noch sehr übersichtlich. Neben der Europäischen Wettbewerbsrechtsordnung wurde das Bild vor allem vom US-amerikanischen Antitrust-Recht geprägt. Inzwischen hat sich die internationale Landschaft erheblich entwickelt; die Zahl der Wettbewerbsrechtsordnungen weltweit ist inzwischen auf ca. hundert angestiegen.
Damit wird auch die Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden über nationale Grenzen hinweg immer wichtiger.


Neben der bilateralen Zusammenarbeit des Bundeskartellamtes mit den Wettbewerbsbehörden in anderen Ländern kommt der multilateralen Kooperation auf internationalen Foren große Bedeutung zu.

 

Hier sind insbesondere zu nennen: